Calidora
Aufgrund der Änderung einiger wesentlicher Teile des Spieles (vor allem die Einführung von Klassen und den jeweiligen Boni und somit individueller Stärken die es zu nutzen gilt), halte ich eine Angleichung unserer FT Regeln für angemessen. Ziel ist, die Vorteile einer gemeinsamen Kasse umzusetzen. Niemand soll dabei benachteiligt werden, nur die Umsetzung von Vorteilen soll erreicht werden. Deshalb schlage ich für die Testrunde bs Weihnachten eine Testphase folgender Änderungen vor.
Folgenden Teil würde ich außer Kraft setzen:
§4 Finanzen
§4.1 Allein der Finanzminister führt den Kassenthread. Der Finanzminister selbst wird durch eine Wahl ermittelt.
§4.2 Ausser dem Finanzminister darf kein Fürst die Zahlungsbelege archivieren.
§4.3 Bei anstehenden Zahlungen kann jeder Fürst die Auszahlung vornehmen. Jeder Zahlungsausgang ist durch IG-Nachricht an den Finanzminister zu erläutern, damit er Bescheid weiss (Zahlungsgrund). Erfolgt keine Erläuterung oder ist eine Auszahlung nicht nachvollziehbar, bzw. durch keine Regeln abgedeckt (Förderung, Kriegsgold, Privatverkehr mit entsprechender Einzahlung), kann der Finanzminister vom Auszahlenden und/oder vom Begünstigten die Rückzahlung verlangen.
§4.4 Förderungen werden erst dann vergeben, wenn der Finanzminister den aktuellen Kassenstand als angemessen betrachtet. Kredite werden nur genehmigt, wenn der Kreditsteller einen angemessenen Grund nennen kann.
§4.5 Wer eine Förderung oder Kredit über das FT wünscht, hat diese im entsprechenden Thread zu beantragen, der Antrag wird dann vom Finanzminister geprüft und bei entsprechendem Ergebnis genehmigt.
§4.6 Die Bedingungen und Ausmaße der Förderungen werden von dem Finanzminister gesondert aufgeführt
§4.7 Privatkredite werden ebenfalls in einem Sonderthread aufgeführt. Der Einzahlende hat die entsprechenden Daten nach vorgegebenem Muster einzutragen und die Übersicht zu ergänzen. Nach erfolgreicher Bekanntmachung und Zahlungseingang des Kreditgebers können neben dem Finanzminister auch die Fürsten diesen Kredittransfer über die FT Kasse durchführen.
§4.8 Die FT-Steuer wird anfänglich durch eine Umfrage bestimmt. Auf allgemeinen Wunsch, oder auf Drängen des Finanzministers, kann erneut über die Höhe abgestimmt werden.
§5 Handel & Luxusgüter (LG)
§5.1 Es ist unter Strafe verboten Karawanen zu überfallen.
Die Fürsten behalten sich das Recht vor, die Höhe der Strafe festzulegen.
Ausnahme: Personen bzw. Fürstentümer mit denen sich das FT Geier im Kriegszustand befindet und ein oder mehrere Regenten es offiziell in Form eines FT-Schreibens gestattet haben.
§5.2 Es werden 3 Luxusgüterminister ernannt. Mit diesen Ministern ist der Austausch von Luxusgütern durchzuführen. Jeder Minister hat alle Transaktionen in einem dafür separaten Post, im dafür vorgesehen Thread aufzuführen. Sollte ein Minister keine LG-Quellen mehr haben, so hat er dies mitzuteilen. Danach kann vorübergehend jeder seine eigenen Transaktionen durchführen.
§5.3 Private Handelsbeziehungen sind in dem Rahmen gestattet, dass sie die Arbeit der Handelsminister nicht beeinflussen. Es ist auf jeden fall dem Handelsminister mitzuteilen, dass weitere Quellen existieren, so dass bei Knappheit in Erwägung gezogen werden kann kurzfristig den Bedarf über die private Handelsbeziehung zu stillen. Die diesbezüglich notwendigen Verhandlungen werden von den beiden Handelspartnern ausgehandelt und dann dem Handelsminister mitgeteilt.
§5.4 Der LGM (Fürstenstatus) verteilt die eingehenden Handelskontakte an den jeweiligen Luxusgüterminister. Des Weiteren kann er für die Luxusgüterminister LG Transporte über die LG Kasse tätigen.
Anstelle dieser beider Paragraphen setze ich:
§4 Finanzen
4.1 Jede Goldmünze gehört dem Fürstentum. Deshalb zahlt jeder GEIER jede überschüssige (d.h.keine eigenen Sparaktionen) Münze die nicht sofort verbaut wird in die Kasse des FT´s ein.
4.2 Niemand hortet Gold in seiner privaten Kasse.
4.3 Die Fürstentumsteuer beträgt immer 10 %.
4.4 Es erfolgt eine direkte Förderung der Mitglieder wo es nötig ist. Anträge können formlos an die Regenten gestllt werden und werden sofort geprüft und bearbeitet.
4.5 Es gibt keinen Finanzminister mehr, sondern die Regenten entscheiden im eigenen Namen für das FT.
§5 Handel/Luxusgüter
5.1 Alle Luxusgüter gehören dem FT. Jeder zahlt in die Kasse ein, was er nicht umgehend benötigt.
5.2 Einzelhandel nur in Ausnahmefällen.
5.3 Sollte ein Mitglied immens Ressiüberschuss haben, so ist er angehalten einem anderen Mitglied, der da ein Problem hat zu helfen.
Das wären meine Änderungen. ICh habe damit eine Menge guter Erfahrungen gemacht. Ich finde wir müssten das mal austesten ob wir das durchziehen können.
Und so zur Info: Alle kämpferichen FT´s machen das so und haben NUR Vorteile dadurch, da das Gold da eingesetzt wird, wo es für das FT am Besten ist. Und im Verlauf des Spiels kommt jeder in den Genuß der gezielten Förderung.
Wenn wir die Vorteile der Klassen richtig durchziehen wollen, dann MUSS z.B. der Barabar soweiso ständig gefördert werden damit er seine Stärke ausspielen kann. Und so gehts dann weiter....
Also postet bitte eure kurzen Meinungen und stimmt ab.
P.S. Und ein Nebeneffekt ist, dass die Kommunikation im FT angehoben wird, sei es durch IG, Forum oder IRC Präsens. Denn in NH2 ist dies nochmehr erforderlich als in NH1 !!
Folgenden Teil würde ich außer Kraft setzen:
§4 Finanzen
§4.1 Allein der Finanzminister führt den Kassenthread. Der Finanzminister selbst wird durch eine Wahl ermittelt.
§4.2 Ausser dem Finanzminister darf kein Fürst die Zahlungsbelege archivieren.
§4.3 Bei anstehenden Zahlungen kann jeder Fürst die Auszahlung vornehmen. Jeder Zahlungsausgang ist durch IG-Nachricht an den Finanzminister zu erläutern, damit er Bescheid weiss (Zahlungsgrund). Erfolgt keine Erläuterung oder ist eine Auszahlung nicht nachvollziehbar, bzw. durch keine Regeln abgedeckt (Förderung, Kriegsgold, Privatverkehr mit entsprechender Einzahlung), kann der Finanzminister vom Auszahlenden und/oder vom Begünstigten die Rückzahlung verlangen.
§4.4 Förderungen werden erst dann vergeben, wenn der Finanzminister den aktuellen Kassenstand als angemessen betrachtet. Kredite werden nur genehmigt, wenn der Kreditsteller einen angemessenen Grund nennen kann.
§4.5 Wer eine Förderung oder Kredit über das FT wünscht, hat diese im entsprechenden Thread zu beantragen, der Antrag wird dann vom Finanzminister geprüft und bei entsprechendem Ergebnis genehmigt.
§4.6 Die Bedingungen und Ausmaße der Förderungen werden von dem Finanzminister gesondert aufgeführt
§4.7 Privatkredite werden ebenfalls in einem Sonderthread aufgeführt. Der Einzahlende hat die entsprechenden Daten nach vorgegebenem Muster einzutragen und die Übersicht zu ergänzen. Nach erfolgreicher Bekanntmachung und Zahlungseingang des Kreditgebers können neben dem Finanzminister auch die Fürsten diesen Kredittransfer über die FT Kasse durchführen.
§4.8 Die FT-Steuer wird anfänglich durch eine Umfrage bestimmt. Auf allgemeinen Wunsch, oder auf Drängen des Finanzministers, kann erneut über die Höhe abgestimmt werden.
§5 Handel & Luxusgüter (LG)
§5.1 Es ist unter Strafe verboten Karawanen zu überfallen.
Die Fürsten behalten sich das Recht vor, die Höhe der Strafe festzulegen.
Ausnahme: Personen bzw. Fürstentümer mit denen sich das FT Geier im Kriegszustand befindet und ein oder mehrere Regenten es offiziell in Form eines FT-Schreibens gestattet haben.
§5.2 Es werden 3 Luxusgüterminister ernannt. Mit diesen Ministern ist der Austausch von Luxusgütern durchzuführen. Jeder Minister hat alle Transaktionen in einem dafür separaten Post, im dafür vorgesehen Thread aufzuführen. Sollte ein Minister keine LG-Quellen mehr haben, so hat er dies mitzuteilen. Danach kann vorübergehend jeder seine eigenen Transaktionen durchführen.
§5.3 Private Handelsbeziehungen sind in dem Rahmen gestattet, dass sie die Arbeit der Handelsminister nicht beeinflussen. Es ist auf jeden fall dem Handelsminister mitzuteilen, dass weitere Quellen existieren, so dass bei Knappheit in Erwägung gezogen werden kann kurzfristig den Bedarf über die private Handelsbeziehung zu stillen. Die diesbezüglich notwendigen Verhandlungen werden von den beiden Handelspartnern ausgehandelt und dann dem Handelsminister mitgeteilt.
§5.4 Der LGM (Fürstenstatus) verteilt die eingehenden Handelskontakte an den jeweiligen Luxusgüterminister. Des Weiteren kann er für die Luxusgüterminister LG Transporte über die LG Kasse tätigen.
Anstelle dieser beider Paragraphen setze ich:
§4 Finanzen
4.1 Jede Goldmünze gehört dem Fürstentum. Deshalb zahlt jeder GEIER jede überschüssige (d.h.keine eigenen Sparaktionen) Münze die nicht sofort verbaut wird in die Kasse des FT´s ein.
4.2 Niemand hortet Gold in seiner privaten Kasse.
4.3 Die Fürstentumsteuer beträgt immer 10 %.
4.4 Es erfolgt eine direkte Förderung der Mitglieder wo es nötig ist. Anträge können formlos an die Regenten gestllt werden und werden sofort geprüft und bearbeitet.
4.5 Es gibt keinen Finanzminister mehr, sondern die Regenten entscheiden im eigenen Namen für das FT.
§5 Handel/Luxusgüter
5.1 Alle Luxusgüter gehören dem FT. Jeder zahlt in die Kasse ein, was er nicht umgehend benötigt.
5.2 Einzelhandel nur in Ausnahmefällen.
5.3 Sollte ein Mitglied immens Ressiüberschuss haben, so ist er angehalten einem anderen Mitglied, der da ein Problem hat zu helfen.
Das wären meine Änderungen. ICh habe damit eine Menge guter Erfahrungen gemacht. Ich finde wir müssten das mal austesten ob wir das durchziehen können.
Und so zur Info: Alle kämpferichen FT´s machen das so und haben NUR Vorteile dadurch, da das Gold da eingesetzt wird, wo es für das FT am Besten ist. Und im Verlauf des Spiels kommt jeder in den Genuß der gezielten Förderung.
Wenn wir die Vorteile der Klassen richtig durchziehen wollen, dann MUSS z.B. der Barabar soweiso ständig gefördert werden damit er seine Stärke ausspielen kann. Und so gehts dann weiter....
Also postet bitte eure kurzen Meinungen und stimmt ab.
P.S. Und ein Nebeneffekt ist, dass die Kommunikation im FT angehoben wird, sei es durch IG, Forum oder IRC Präsens. Denn in NH2 ist dies nochmehr erforderlich als in NH1 !!
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