Thomas05
Kurzzusammenfassung der Regeln
Wem diese Punkte zusagen, der möge sich die nachstehenden Regeln durchlesen, sollte er dann den Entschluss getroffen haben ein GEIER zu werden, so möge er sich hier bewerben.
Regeln des Fürstentums GEIER
§1 Grundverhalten und Auftritt nach Aussen
§1.1 Das Fürstentum (nachstehend FT genannt) GEIER ist ein friedliches, demokratisches FT. Jedes Mitglied des FT GEIER (nachstehend Geier genannt) hat in seinem Verhalten nach Aussen hin die Interessen des FT zu vertreten und in diesen zu handeln.
§2 Beteiligung an der Entwicklung des FT
§2.1 Jedem Geier wird empfohlen, sich aktiv im Forum (http://www.xypertronic.de/wbb2/board.php?boardid=69) zu beteiligen, damit die Fürsten im besten Wissen und Gewissen für das FT handeln können.
§2.2 Alle neuen Minister und Fürsten werden demokratisch in einer Abstimmung von allen Geiern im Forum gewählt.
§2.2.1 Existiert vorübergehend ein Ministerposten nicht, so übernimmt ein Fürst, oder ein von ihm benannter, kommissarisch bis zum Einsatz eines neu gewählten Ministers diese Aufgabe.
§2.3 Die Amtszeit ist vorerst unbefristet und endet spätestens mit Spielende. Der Minister bzw. Fürst kann mit einwöchiger Vorlaufzeit eigenständig sein Amt nieder legen. Er sollte in diesem Falle bestrebt sein, einen Nachfolger zu ernennen, dieser der Zustimmung der Geier (Abstimmung) voraussetzt.
§2.4 Ist ein Mitglied längere Zeit im Forum nicht aktiv und reagiert er nicht auf spielinterne Anschreiben, so kann dieses Mitglied als inaktiv bezeichnet werden. Als ersten Schritt wird Ihm das Recht auf das Interne Forum entzogen.
§2.5 Ein absetzten eines Ministers bzw. Fürsten wird über eine Vertrauensabstimmung vollzogen. In schwerwiegenden Fällen (z.B. Verrat am FT) können die verbleibenden Fürsten einen Vorentscheid treffen, dieser dann im Nachhinein durch eine Abstimmung bekräftigt werden muss.
§2.6 Bewerber für das FT Geier müssen sich offiziell beim FT beworben haben (Eintrag in die NH FT Bewerberliste).
Wenn dies geschehen ist, erhält der Bewerber unser Begrüssungsschreiben, in dem er aufgefordert wird, sich im Forum anzumelden, sich vorzustellen und die Regeln zu akzeptieren. Erst dann erfolgt die Abstimmung über die Aufnahme (Bei Ausnahmefälle muss diese Reihenfolge nicht eingehalten werden).
§3 Abstimmungen und Wahlen
§3.1 Eine Abstimmung wird im Forum durchgeführt. Es wird immer ein Regentenschreiben (IG-Message) zur Information an alle gesendet. Wer nicht im Forum vorbei schaut, bekommt keine Stimme, d.h. er verzichtet an der aktiven Teilnahme im Willenbildungsprozess.
§3.2 Nach Abschluss der Abstimmung gilt der Vorschlag als angenommen, der die einfache Mehrheit der abgegeben Stimmen erreicht hat. (D.h. wenn A 5, B 6 und C 4 Stimmen erhält, gewinnt B, auch wenn es nicht die absolute Mehrheit ist.) Im Falle eines Unentschieden wird der Vorschlag neu aufbereitet und gegebenenfalls findet eine neue Abstimmung statt.
§3.3 Derjenige, der eine Abstimmung startet, muss einen Zeitrahmen für die Abstimmung festlegen, der jedem aktiven Mitglied die Möglichkeit gibt, seine Stimme abzugeben. Dabei ist immer das Datum und die Uhrzeit anzugeben.
Nach Ablauf der Zeit, wird das Ergebnis von dem, der die Abstimmung eröffnet hat oder einem Regenten, für abgeschlossen erklärt. Dies ist im Thread fest zu halten, damit das Ergebnis eindeutig bleibt, falls Nachzügler später dennoch abstimmen sollten.
Anmerkung:
Wenn jemand anderes ausser einem Regenten eine Abstimmung startet, kann er einen Regenten bitten, die Abstimmung per Regentenbrief IG bekannt zu machen.
§4 Finanzen
§4.1 Allein der Finanzminister führt den Kassenthread. Der Finanzminister selbst wird durch eine Wahl ermittelt.
§4.2 Ausser dem Finanzminister darf kein Fürst die Zahlungsbelege archivieren.
§4.3 Bei anstehenden Zahlungen kann jeder Fürst die Auszahlung vornehmen. Jeder Zahlungsausgang ist durch IG-Nachricht an den Finanzminister zu erläutern, damit er Bescheid weiss (Zahlungsgrund). Erfolgt keine Erläuterung oder ist eine Auszahlung nicht nachvollziehbar, bzw. durch keine Regeln abgedeckt (Förderung, Kriegsgold, Privatverkehr mit entsprechender Einzahlung), kann der Finanzminister vom Auszahlenden und/oder vom Begünstigten die Rückzahlung verlangen.
§4.4 Förderungen werden erst dann vergeben, wenn der Finanzminister den aktuellen Kassenstand als angemessen betrachtet. Kredite werden nur genehmigt, wenn der Kreditsteller einen angemessenen Grund nennen kann.
§4.5 Wer eine Förderung oder Kredit über das FT wünscht, hat diese im entsprechenden Thread zu beantragen, der Antrag wird dann vom Finanzminister geprüft und bei entsprechendem Ergebnis genehmigt.
§4.6 Die Bedingungen und Ausmaße der Förderungen werden von dem Finanzminister gesondert aufgeführt
§4.7 Privatkredite werden ebenfalls in einem Sonderthread aufgeführt. Der Einzahlende hat die entsprechenden Daten nach vorgegebenem Muster einzutragen und die Übersicht zu ergänzen. Nach erfolgreicher Bekanntmachung und Zahlungseingang des Kreditgebers können neben dem Finanzminister auch die Fürsten diesen Kredittransfer über die FT Kasse durchführen.
§4.8 Die FT-Steuer wird anfänglich durch eine Umfrage bestimmt. Auf allgemeinen Wunsch, oder auf Drängen des Finanzministers, kann erneut über die Höhe abgestimmt werden.
§5 Handel & Luxusgüter (LG)
§5.1 Es ist unter Strafe verboten Karawanen zu überfallen.
Die Fürsten behalten sich das Recht vor, die Höhe der Strafe festzulegen.
Ausnahme: Personen bzw. Fürstentümer mit denen sich das FT Geier im Kriegszustand befindet und ein oder mehrere Regenten es offiziell in Form eines FT-Schreibens gestattet haben.
§5.2 Es werden 3 Luxusgüterminister ernannt. Mit diesen Ministern ist der Austausch von Luxusgütern durchzuführen. Jeder Minister hat alle Transaktionen in einem dafür separaten Post, im dafür vorgesehen Thread aufzuführen. Sollte ein Minister keine LG-Quellen mehr haben, so hat er dies mitzuteilen. Danach kann vorübergehend jeder seine eigenen Transaktionen durchführen.
§5.3 Private Handelsbeziehungen sind in dem Rahmen gestattet, dass sie die Arbeit der Handelsminister nicht beeinflussen. Es ist auf jeden fall dem Handelsminister mitzuteilen, dass weitere Quellen existieren, so dass bei Knappheit in Erwägung gezogen werden kann kurzfristig den Bedarf über die private Handelsbeziehung zu stillen. Die diesbezüglich notwendigen Verhandlungen werden von den beiden Handelspartnern ausgehandelt und dann dem Handelsminister mitgeteilt.
§5.4 Der LGM (Fürstenstatus) verteilt die eingehenden Handelskontakte an den jeweiligen Luxusgüterminister. Des Weiteren kann er für die Luxusgüterminister LG Transporte über die LG Kasse tätigen.
§6 Beziehungen zu anderen Fürstentümern
§6.1 Angriffe auf einen NAP Partner beziehungsweise Bündnispartner sind untersagt und werden Konsequenzen nach sich ziehen (richtet sich je nach Höhe des Verstoßes). Dazu zählen auch NAPs mit einzelnen Spielern, welche im Forum benannt werden müssen.
- Ein jeder GEIER ist friedlich
- Ein jeder GEIER ist demokratisch am FT beteiligt
- Die GEIER meiden die Konfrontation und legen Wert auf Diplomatie
- Die GEIER gewinnen ihre Stärke aus der Gemeinschaft, sie liegt uns allen sehr am Herzen
Wem diese Punkte zusagen, der möge sich die nachstehenden Regeln durchlesen, sollte er dann den Entschluss getroffen haben ein GEIER zu werden, so möge er sich hier bewerben.
Regeln des Fürstentums GEIER
§1 Grundverhalten und Auftritt nach Aussen
§1.1 Das Fürstentum (nachstehend FT genannt) GEIER ist ein friedliches, demokratisches FT. Jedes Mitglied des FT GEIER (nachstehend Geier genannt) hat in seinem Verhalten nach Aussen hin die Interessen des FT zu vertreten und in diesen zu handeln.
§2 Beteiligung an der Entwicklung des FT
§2.1 Jedem Geier wird empfohlen, sich aktiv im Forum (http://www.xypertronic.de/wbb2/board.php?boardid=69) zu beteiligen, damit die Fürsten im besten Wissen und Gewissen für das FT handeln können.
§2.2 Alle neuen Minister und Fürsten werden demokratisch in einer Abstimmung von allen Geiern im Forum gewählt.
§2.2.1 Existiert vorübergehend ein Ministerposten nicht, so übernimmt ein Fürst, oder ein von ihm benannter, kommissarisch bis zum Einsatz eines neu gewählten Ministers diese Aufgabe.
§2.3 Die Amtszeit ist vorerst unbefristet und endet spätestens mit Spielende. Der Minister bzw. Fürst kann mit einwöchiger Vorlaufzeit eigenständig sein Amt nieder legen. Er sollte in diesem Falle bestrebt sein, einen Nachfolger zu ernennen, dieser der Zustimmung der Geier (Abstimmung) voraussetzt.
§2.4 Ist ein Mitglied längere Zeit im Forum nicht aktiv und reagiert er nicht auf spielinterne Anschreiben, so kann dieses Mitglied als inaktiv bezeichnet werden. Als ersten Schritt wird Ihm das Recht auf das Interne Forum entzogen.
§2.5 Ein absetzten eines Ministers bzw. Fürsten wird über eine Vertrauensabstimmung vollzogen. In schwerwiegenden Fällen (z.B. Verrat am FT) können die verbleibenden Fürsten einen Vorentscheid treffen, dieser dann im Nachhinein durch eine Abstimmung bekräftigt werden muss.
§2.6 Bewerber für das FT Geier müssen sich offiziell beim FT beworben haben (Eintrag in die NH FT Bewerberliste).
Wenn dies geschehen ist, erhält der Bewerber unser Begrüssungsschreiben, in dem er aufgefordert wird, sich im Forum anzumelden, sich vorzustellen und die Regeln zu akzeptieren. Erst dann erfolgt die Abstimmung über die Aufnahme (Bei Ausnahmefälle muss diese Reihenfolge nicht eingehalten werden).
§3 Abstimmungen und Wahlen
§3.1 Eine Abstimmung wird im Forum durchgeführt. Es wird immer ein Regentenschreiben (IG-Message) zur Information an alle gesendet. Wer nicht im Forum vorbei schaut, bekommt keine Stimme, d.h. er verzichtet an der aktiven Teilnahme im Willenbildungsprozess.
§3.2 Nach Abschluss der Abstimmung gilt der Vorschlag als angenommen, der die einfache Mehrheit der abgegeben Stimmen erreicht hat. (D.h. wenn A 5, B 6 und C 4 Stimmen erhält, gewinnt B, auch wenn es nicht die absolute Mehrheit ist.) Im Falle eines Unentschieden wird der Vorschlag neu aufbereitet und gegebenenfalls findet eine neue Abstimmung statt.
§3.3 Derjenige, der eine Abstimmung startet, muss einen Zeitrahmen für die Abstimmung festlegen, der jedem aktiven Mitglied die Möglichkeit gibt, seine Stimme abzugeben. Dabei ist immer das Datum und die Uhrzeit anzugeben.
Nach Ablauf der Zeit, wird das Ergebnis von dem, der die Abstimmung eröffnet hat oder einem Regenten, für abgeschlossen erklärt. Dies ist im Thread fest zu halten, damit das Ergebnis eindeutig bleibt, falls Nachzügler später dennoch abstimmen sollten.
Anmerkung:
Wenn jemand anderes ausser einem Regenten eine Abstimmung startet, kann er einen Regenten bitten, die Abstimmung per Regentenbrief IG bekannt zu machen.
§4 Finanzen
§4.1 Allein der Finanzminister führt den Kassenthread. Der Finanzminister selbst wird durch eine Wahl ermittelt.
§4.2 Ausser dem Finanzminister darf kein Fürst die Zahlungsbelege archivieren.
§4.3 Bei anstehenden Zahlungen kann jeder Fürst die Auszahlung vornehmen. Jeder Zahlungsausgang ist durch IG-Nachricht an den Finanzminister zu erläutern, damit er Bescheid weiss (Zahlungsgrund). Erfolgt keine Erläuterung oder ist eine Auszahlung nicht nachvollziehbar, bzw. durch keine Regeln abgedeckt (Förderung, Kriegsgold, Privatverkehr mit entsprechender Einzahlung), kann der Finanzminister vom Auszahlenden und/oder vom Begünstigten die Rückzahlung verlangen.
§4.4 Förderungen werden erst dann vergeben, wenn der Finanzminister den aktuellen Kassenstand als angemessen betrachtet. Kredite werden nur genehmigt, wenn der Kreditsteller einen angemessenen Grund nennen kann.
§4.5 Wer eine Förderung oder Kredit über das FT wünscht, hat diese im entsprechenden Thread zu beantragen, der Antrag wird dann vom Finanzminister geprüft und bei entsprechendem Ergebnis genehmigt.
§4.6 Die Bedingungen und Ausmaße der Förderungen werden von dem Finanzminister gesondert aufgeführt
§4.7 Privatkredite werden ebenfalls in einem Sonderthread aufgeführt. Der Einzahlende hat die entsprechenden Daten nach vorgegebenem Muster einzutragen und die Übersicht zu ergänzen. Nach erfolgreicher Bekanntmachung und Zahlungseingang des Kreditgebers können neben dem Finanzminister auch die Fürsten diesen Kredittransfer über die FT Kasse durchführen.
§4.8 Die FT-Steuer wird anfänglich durch eine Umfrage bestimmt. Auf allgemeinen Wunsch, oder auf Drängen des Finanzministers, kann erneut über die Höhe abgestimmt werden.
§5 Handel & Luxusgüter (LG)
§5.1 Es ist unter Strafe verboten Karawanen zu überfallen.
Die Fürsten behalten sich das Recht vor, die Höhe der Strafe festzulegen.
Ausnahme: Personen bzw. Fürstentümer mit denen sich das FT Geier im Kriegszustand befindet und ein oder mehrere Regenten es offiziell in Form eines FT-Schreibens gestattet haben.
§5.2 Es werden 3 Luxusgüterminister ernannt. Mit diesen Ministern ist der Austausch von Luxusgütern durchzuführen. Jeder Minister hat alle Transaktionen in einem dafür separaten Post, im dafür vorgesehen Thread aufzuführen. Sollte ein Minister keine LG-Quellen mehr haben, so hat er dies mitzuteilen. Danach kann vorübergehend jeder seine eigenen Transaktionen durchführen.
§5.3 Private Handelsbeziehungen sind in dem Rahmen gestattet, dass sie die Arbeit der Handelsminister nicht beeinflussen. Es ist auf jeden fall dem Handelsminister mitzuteilen, dass weitere Quellen existieren, so dass bei Knappheit in Erwägung gezogen werden kann kurzfristig den Bedarf über die private Handelsbeziehung zu stillen. Die diesbezüglich notwendigen Verhandlungen werden von den beiden Handelspartnern ausgehandelt und dann dem Handelsminister mitgeteilt.
§5.4 Der LGM (Fürstenstatus) verteilt die eingehenden Handelskontakte an den jeweiligen Luxusgüterminister. Des Weiteren kann er für die Luxusgüterminister LG Transporte über die LG Kasse tätigen.
§6 Beziehungen zu anderen Fürstentümern
§6.1 Angriffe auf einen NAP Partner beziehungsweise Bündnispartner sind untersagt und werden Konsequenzen nach sich ziehen (richtet sich je nach Höhe des Verstoßes). Dazu zählen auch NAPs mit einzelnen Spielern, welche im Forum benannt werden müssen.